Gastronomische Bewirtschaftung des Bremer Ratskellers per Pachtvertrag M3B/003/22Gastronomische Bewirtschaftung des Bremer Ratskellers per Pachtvertrag M3B/003/22Gastronomische Bewirtschaftung des Bremer Ratskellers per Pachtvertrag M3B/003/22Gastronomische Bewirtschaftung des Bremer Ratskellers per Pachtvertrag M3B/003/22
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23. April 2020
 

Aufruf zum Wettbewerb

Gastronomische Bewirtschaftung des Bremer Ratskellers per Pachtvertrag

M3B/003/22


Wettbewerbsaufruf als PDF herunterladen

Rechtsgrundlage

Richtlinie 2014/24/EU


Auftraggeber

M3B GmbH – Ratskeller Bremen
Schoppensteel 1
28215 Bremen


Kontaktstelle

M3B GmbH – Vergabe E-Mail: vergabe@m3b-bremen.de
Internet-Adresse: www.m3b-bremen.de


Komunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://cloud.m3b-bremen.de/s/y3xsWcTS9bWCkX8

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen.

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstelle. Den dafür notwendigen Cloud-Link erhalten Sie unter: vergabe@m3b-bremen.de.

Bezeichnung des Auftrags

Gastronomie Bremer Ratskeller


Referenznummer der Bekanntmachung

M3B/003/22


Beschreibung der Beschaffung

Gegenstand der Vergabe ist die gastronomische Bewirtschaftung des Bremer Ratskellers per Pachtvertrag. Ziel der Vergabe ist es, einen Konzessionsnehmer zu gewinnen, der sowohl aus fachlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht ein leistungsfähiger und zuverlässiger Vertragspartner ist.

Rathaus und Ratskeller liegen direkt am belebten Marktplatz; der Dom, das Konzerthaus "Die Glocke", die beliebte Böttchergasse und die Hauptfußgänger- und Einkaufszone Obernstraße/Sögestraße sind in unmittelbarer Nähe.

Von den weltberühmten Figuren der Bremer Stadtmusikanten, einer der Hauptattraktionen für Touristen, sind es nur wenige Schritte zum Eingang des Ratskellers.

Der Betrieb erfolgt auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko des Konzessionsnehmers.

Mit seinen rd. 700 Plätzen in verschiedenen Sälen und Räumen wird die Gastronomie als größtes Haus/ ‚Nr.1‘ am Platz bezeichnet. Die Ernennung von ‚Rathaus und Roland‘ zum UNESCO Welterbe im Jahr 2004 hat zusätzlich viel Aufmerksamkeit und Besucher sowie Interessierte in die Hansestadt gebracht.

Die Ratskeller Gastronomie ist dabei der einzige Ort, der öffentlich und frei zugänglich ist.

Die zu verpachtenden Gastronomieräume des ‚Bremer Ratskeller‘ befinden sich komplett im Untergeschoss des historischen Rathausgebäudes bzw. unterhalb des Platzes vor/um die Liebfrauenkirche.

Zusätzlich zu den Gastbereichen im Ratskeller selbst wird derzeit eine Sommerterrasse betrieben auf dem vor dem Ratskeller-Zugang liegenden Platz, mit Blick auf Marktplatz und Stadtmusikanten.

Das Pachtobjekt ist sowohl im Gastbereich, wie auch in der Küche grundsätzlich komplett konzessions- und betriebsbereit eingerichtet. Das Kleininventar (Service/Küche) ist vom Pächter zu stellen.

Der Konzessionszeitraum beträgt 5 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung.

Ziel der Vergabe ist es, einen Konzessionsnehmer zu gewinnen, der sowohl aus fachlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht ein leistungsfähiger und zuverlässiger Vertragspartner ist.

Das Vergabeverfahren wird nach KonzVgV zweistufig als Verhandlungsvergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.


Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01/01/2023 Ende: 31/12/2027

Option auf Verlängerung um 5 Jahre.


Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:
Nein.


Teilnahmebedingungen


Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Eigenerklärung gemäß §123 und §124 GWB über das Formblatt 124LD (mit Ausnahme der Angaben zu vergleichbaren Leistungen)


Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen


Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen


Verfahren

Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb


Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen

16/03/2022, 11:00 Uhr


Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:

Deutsch


Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:

28/03/2022


Zusätzliche Angaben


Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:

Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72, 28195 Bremen

vergabekammer@bau.bremen.de


Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:

  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

17/02/2022

 
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